Covid-19 Bedingungen:

 

Unter welchen Bedingungen kann ich einen Urlaub buchen:

 

Um auch in Zeiten von Corona einen sicheren Wintertourismus zu gewährleisten, gilt bei uns in Österreich die 2G Regel.
Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Unterkünften, Skigebieten, Restaurants usw. haben.
Bitte beachten Sie, dass das Impfzertifikat, mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Janssen), nicht älter als 270 Tage sein darf.

Achtung: Impfnachweise über EINE Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis, um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.

Der Nachweis über eine durchgemachte Covid19 Infektion darf nicht älter als 180 Tage sein.

Kinder bis zum 12. Geburtstag benötigen keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.
Kinder zwischen 12 und 15 Jahren benötigen einen entsprechenden Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:
Bei der Einreise gilt die 2,5-G-Regel (Geimpft, Genesen oder PCR-Test).
Während des Aufenthales muss mind. 2 Mal pro Woche einen PCR-Test gemacht werden.
Die genaue Regelung ist noch in Ausarbeitung.

Bitte beachten Sie, dass in sämtlichen öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen verpflichtend eine FFP-2-Maske zu tragen ist.

Alle aktuellen Informationen können Sie dem folgenden Link entnehmen:
https://www.ischgl.com/de/Active/Active-Winter/Start-in-den-Winter

 

Geld-zurück-Garantie:

 

Eine kostenlose Stornierung Ihrer Buchung bis 2 Tage vor Anreise ist in folgenden Fällen möglich:

 

  • bei einem behördlich angeordneten Einreiseverbot in unsere Region

  • bei einem behördlich angeordneten Ausreiseverbot aus Ihrer Region

  • bei einem behördlich angeordneten Betretungsverbot für unseren Betrieb

  • bei einer An- oder Abreise, die nicht ohne Konsequenzen (Quarantäne) möglich ist

  • bei einer behördlich angeordneten Grenz- oder Hotelschließung bzw. einem Lockdown

 

Wenn Sie den wohlverdienten Urlaub nicht antreten können, weil Sie selbst erkranken, Covid-19 positiv getestet werden oder als eine K1 Kontaktperson in Quarantäne müssen, empfehlen wir Ihnen eine Reisestornoversicherung von unserem Partner der Europäischen Reiseversicherung.

https://start.europaeische.at/hsp?AGN=508322

 

 

 

Covid-19 Hygienemaßnahmen in unserem Haus:

 

Desinfektionsspender am Hauseingang

 

Alle Hauptkontaktpunkte wie Türgriffe, Handläufe im Treppenhaus und Oberflächen im Empfangs- und Skiraum werden regelmäßig desinfiziert

 

Alle Oberflächen, Tür- und Fenstergriffe im Apartment und im Wellnessbereich werden nach der Reinigung entsprechend desinfiziert


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